Seite 2 b) Am 2. September 2017 gewann die Beschwerdegegnerin im Gewinnspiel der Fernsehsendung „Happy Day“ den Betrag von brutto CHF 1 Mio. (act. 2/2). Die Beschwerdeführerin leitete am 27. September 2017 gegen die Beschwerdegegnerin beim Betreibungsamt A___ die Betreibung auf Zahlung von CHF 660‘000.00 ein, worauf diese Rechtsvorschlag erhob. Zugleich erwirkte die Beschwerdeführerin beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden mit Arrestbefehl vom 29. September 2017 die Verarrestierung der Forderung von Y___ gegenüber der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie