a) Mit Urteil vom 24. Juni 2003 sprach das Obergericht Appenzell Ausserrhoden Z___, geb. Y___ (nachfolgend Y___), der Veruntreuung sowie des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand schuldig und bestrafte sie mit 18 Monaten Gefängnis, wobei der Vollzug der ausgefällten Freiheitsstrafe, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren, bedingt aufgeschoben wurde. Die Zivilforderung wurde geschützt und Y___, verpflichtet, der Geschädigten X___ CHF 660‘000.00 zu bezahlen. Der Entscheid ist anschliessend in Rechtskraft erwachsen (act. B 2/7).