Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Die von der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde beim Bundesgericht hat dieses mit Urteil vom 17. Oktober 2019 abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist (5A_569/2019) Entscheid vom 25. Juni 2019 Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter B. Oberholzer Oberrichterin S. Rohner Gerichtsschreiberin B. Schittli Verfahren Nr. AB 19 3 Sitzungsort Trogen Beschwerdeführerin X___