Entgegen den Ausführungen des beschwerdebeklagten Amtes habe er die Bankbelege persönlich abgegeben. Er habe sich aber keine entsprechende Bestätigung ausstellen lassen (act. 8, S. 2). Er habe nichts zu verbergen. Aufgrund der diversen Betreibungsverfahren in den letzten Jahren sei er davon ausgegangen, dass das Betreibungsamt über