2.2.2 Dagegen lässt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vorbringen (act. 1, S. 3), er sei seit 10 Jahren zu 100 % IV-Rentner und erziele aus verschiedenen Sozialversicherungsleistungen sowie einer privaten Versicherung ein Einkommen von insgesamt CHF 3‘643.25 pro Monat. Es bestünden keine Aussichten, dass sich sein Gesundheitszustand bis zur Pensionierung signifikant verbessern werde und er werde daher weiterhin auf die Renten angewiesen sein. Seit vielen Jahren züchte er hobbymässig Schafe und erhalte dafür Direktzahlungen. Diese hätten im Jahr 2018 insgesamt CHF 9‘795.30 betragen.