Seite 10 Beschwerdegegner jedoch selbst bei vorsätzlicher Herbeiführung seiner momentan schlechten finanziellen Situation ein Anspruch auf Schutz des Existenzminimums zu, wie dieser vom Betreibungsamt verfügt wurde. 2.1.10 Zusammenfassend ist die Kritik der Beschwerdeführerin an der Berechnung des Existenzminimums als unbegründet abzuweisen. 2.2 Pfändung weiterer Gegenstände