Seite 3 1.1.3. Die Beschwerde muss binnen 10 Tagen seit dem Tage, an welchem der Beschwerdeführer von der Verfügung Kenntnis erhalt hat, angebracht werden (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Die Verfügung datiert vom 11. September 2018 (act. 4). Die Beschwerdeaufgabe vom 21. September 2018 erfolgte folglich innert Frist.