Nachträgliche Abklärungen der Post hätten jedoch ergeben, dass anlässlich der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erhoben worden sei. Aus diesem Grund ordnete das Betreibungsamt die „Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens“ an (act. 3/5). Nahezu zeitgleich, am 12. September 2018, erhob die Beschwerdegegnerin Beschwerde beim Obergericht gegen die bereits ergangene Konkursandrohung (AB 18 8, act. 1). Die Beschwerdeführerin ihrerseits erhob am 21. September 2018 Beschwerde gegen die „Rückweisungsverfügung“ vom 11. September 2018 (act. 1).