Seite 10 Zustellung des Zahlungsbefehls betreffen, ausnahmsweise Eingriffe ins Existenzminimum des Schuldners zu, wenn die Gläubigerin auf die Unterhaltszahlungen zur Deckung des eigenen Notbedarfs angewiesen ist (BGE 111 III 13 E. 5 S. 16).