Sie solle doch Kontakt aufnehmen, um den gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeitrag von Fr. 700.00 auf ca. Fr. 500.00 zu reduzieren. Dieses Verhalten Grenze an Amtsmissbrauch. Das Betreibungsamt stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass es die Beschwerdeführerin in allen Teilen stets korrekt und ordnungsgemäss behandelt habe. Ihre Behauptungen seien nicht im Ansatz nachvollziehbar.