2.1 Informationsgespräch von vor rund 2 Jahren 2.1.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass anlässlich der Einleitung der ersten Betreibung vor gut zwei Jahren ein Informationsgespräch mit dem Amtsleiter des Betreibungsamtes, C___, stattgefunden habe. Dort hätte sie sich anhören müssen, dass sie einen liebenswürdigen Ex-Mann habe, der sich beinahe aufhänge, um die Alimente bezahlen zu können. Sie solle froh sein, überhaupt Geld zu erhalten, und hätte den Unterhalt infolge Wiederverheiratung gar nicht nötig. Sie solle doch Kontakt aufnehmen, um den gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeitrag von Fr. 700.00 auf ca. Fr. 500.00 zu reduzieren.