2.5.1 In der Revisionsverfügung vom 8. Februar 2018 hat das Betreibungsamt B___ dem Beschwerdeführer für die Fahrten an den Arbeitsplatz einen monatlichen Betrag von CHF 59.35 zugestanden (act 2). Bei der Revision der Einkommenspfändung vom 1. Mai 2018 wurde dieser Zuschlag auf CHF 29.70 gesenkt (act. 13).