In der Existenzminimum-Berechnung wurde sodann explizit erwähnt, dass ein Mietzins von CHF 1‘556.00, inkl. Nebenkosten, für drei Personen als zu hoch betrachtet und der Schuldner aufgefordert wird, die Wohnung spätestens per 30. Juni 2014 zu kündigen. Ab Juli 2014 würden - unabhängig von einem allfälligen Wohnungswechsel - lediglich Wohnkosten (Miete plus Nebenkosten) von CHF 1‘400.00 berücksichtigt (Anmerkung: bei den Datumsangaben handelt es sich offensichtlich um einen Verschrieb).