2.3.6 In der Pfändungsurkunde vom 22. Juni 2017 findet sich der Hinweis, dass bei einem Zweipersonen-Haushalt maximal ein Mietzins, inkl. Nebenkosten, von CHF 1‘200.00 berücksichtigt werden kann, bei einem Dreipersonen-Haushalt maximal ein solcher von CHF 1‘400.00 (act. 6/3). In der Existenzminimum-Berechnung wurde sodann explizit erwähnt, dass ein Mietzins von CHF 1‘556.00, inkl. Nebenkosten, für drei Personen als zu hoch betrachtet und der Schuldner aufgefordert wird, die Wohnung spätestens per 30. Juni 2014 zu kündigen.