2.3.3 Das Betreibungsamt B___ führt aus (act. 5, S. 2), in der Revisionsverfügung vom 8. Februar 2018 sei auf den 1/3-Anteil der Lebenspartnerin verzichtet worden, da diese noch für die Miete der bisherigen Wohnung habe aufkommen müssen. Konsequenterweise sei allerdings auch nur der Mietzins für zwei Personen berücksichtigt worden. Dieser entspreche gängiger Praxis und sei dem Schuldner im Rahmen früherer Pfändungsurkunden bekanntgegeben worden.