Die neue Lebenspartnerin des Schuldners betreue C___ seit dem 15. Juni 2017 (act. 9). Bis Ende März 2018 habe sie offiziell noch in H___ TG gewohnt. Die Kosten für Miete, Krankenkasse, Auto, Versicherungen, Telefonie (ohne Grundbedarf) hätten sich auf CHF 1‘800.00 belaufen. Seit dem 1. April 2018 wohne sie in G___. E___ erhalte eine Invalidenrente der SUVA von CHF 1‘236.25 pro Monat. Bis Februar 2018 habe sie zudem Krankentaggelder von durchschnittlich CHF 1‘000.00 bekommen. Über Vermögen verfüge sie nicht. E___ beteilige sich vereinbarungsgemäss nicht an den Haushaltsausgaben von A___ für Wohnen und Essen.