Die Verfügung muss das Verfahren vorantreiben und Aussenwirkungen zeitigen. Weder der Wortlaut noch das formale Erscheinungsbild entscheidet darüber, ob eine anfechtbare Verfügung vorliegt, sondern der tatsächliche und rechtliche Gehalt. Bei den Revisionen der Einkommenspfändung des Betreibungsamtes B___ vom 12. Februar 2018 bzw. 1. Mai 2018 handelt es sich um Verfügungen im oben umschriebenen Sinne.