Seite 3 eingehalten. Dies ist auch bei der Revisionsverfügung vom 1. Mai 2018 der Fall, da der letzte Tag der Frist auf einen Samstag fiel und diese daher erst am darauffolgenden Montag, dem 14. Mai 2018, endete (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO; act. 15 und 16/5).