a) In den Betreibungen Nr. 21691316 des Kantons St. Gallen sowie Nr. 21791880 des Staates Appenzell Ausserrhoden erliess das Betreibungsamt B___ am 22. Juni 2017 eine Pfändungsurkunde, in welcher der Existenzminimum-Anteil von A___ auf CHF 3‘500.00 festgesetzt wurde. Damals war A___ (noch) verheiratet und wohnte mit seiner Ehefrau sowie der gemeinsamen Tochter C___, geb. XX.XX.2011, zusammen. Die ältere, gemeinsame Tochter D___, geb. XX.XX.2009, lebte bei der Grossmutter.