Seite 6 hingewiesen (act. 5 S. 2 und act. 6.1). Dass ein Mietzins von CHF 1‘750.00 für zwei Personen - nach Ablauf der Kündigungsfrist - nicht akzeptiert wird, wurde dem Schuldner zudem bereits bei früheren Betreibungen angezeigt (act. 6/7). Der Einwand des Beschwerdeführers, er sei nicht aufgefordert worden, die Wohnung zu kündigen, erweist sich mithin als haltlos. Ein Blick ins Internet zeigt zudem, dass es im B___ ohne weiteres möglich ist, sogar eine 3-4 Zimmerwohnung für CHF 1‘200.00 (inkl. NK) zu mieten9.