2.4 In der Pfändungsurkunde vom 2. Februar 2018 findet sich der Hinweis, dass bei einem Zweipersonen-Haushalt maximal ein Mietzins, inkl. Nebenkosten, von CHF 1‘200.00 berücksichtigt werden kann (act. 6/3). Auf Seite 2 der Existenzminimum-Berechnung wird sodann erwähnt, dass ein Mietzins von CHF 1‘750.00, inkl. Nebenkosten, für zwei Personen als zu hoch betrachtet und der Schuldner aufgefordert wird, die Wohnung spätestens per 28. Februar 2018 zu kündigen. Ab März 2018 würden - unabhängig von einem allfälligen Wohnungswechsel - lediglich Wohnkosten (Miete plus Nebenkosten) von CHF 1‘200.00 berücksichtigt.