a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): 1. Das Existenzminimum sei wie folgt anzupassen: - Miete CHF 1‘750.00 - Krankenkosten CHF 1‘811.85 - Strom Sauerstoff CHF 15.00 - fixer Monatslohn CHF 5‘000.00 2. Für das Einreichen von Belegen sei dem Beschwerdeführer jeweils Frist bis zum 10. eines Monats zu gewähren. 3. Für bisherige Zahlungen seien dem Beschwerdeführer CHF 4‘930.00 und nicht CHF 3‘498.35 anzurechnen. b) des Betreibungsamtes B___: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit auf sie eingetreten werden kann. Sachverhalt