- Wie bereits der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in seinem Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen ausgeführt hat (ABP 18 7, act. 8, S. 3), handelt es sich bei den im Entscheid der Aufsichtsbehörde vom 20. August 2018 berücksichtigten Betreuungskosten von CHF 800.00 nicht um einen Betrag, der A1___ zur freien Verfügung stehen soll. Dieser Betrag ist vielmehr gedacht zur Abgeltung der Aufwendungen, die A2___ für die Betreuung von C___ erbringt. Weil aber gegen A2___