Dafür hätten sie zwei Möglichkeiten gesehen: Entweder die direkte Verrechnung des Betrages von CHF 800.00 zwischen den beiden Parteien, was zur Folge hätte, dass beim Eingang der Lohnpfändungsquote von A1___ CHF 800.00 abgezogen und intern direkt auf das Schuldnerkonto von A2___ umgebucht würden. Oder das Betreibungsamt überlasse es A1___, ob er den Betrag von CHF 800.00 tatsächlich bezahle. Falls er den Betrag von CHF 800.00 an das Betreibungsamt abliefere, werde das Betreibungsamt diesen auf das Schuldnerkonto von A2___ buchen (= pfändbares Einkommen) sowie diesen von seiner Lohnquote an A1___ zurück erstatten, um sein Existenzminimum wieder auszugleichen.