Seite 6 Mutter von C___, was ebenfalls falsch sei. Zudem würde es sich bei den betriebenen Schulden um voreheliche handeln, für die der „Ehepartner“ von Gesetzes wegen nicht hafte. Oder das Betreibungsamt gehe davon aus, dass der Betreuungsaufwand eine tatsächliche Zahlung von A1___ an A2___ darstelle. Diese Auffassung würde allerdings nicht ansatzweise dem tatsächlichen und gewöhnlichen Sachverhalt in einem Konkubinat entsprechen. Genau so wenig sei A1___ Arbeitgeber von A2___.