Bei der Revision der Einkommenspfändung betreffend A2___ vom 26. Oktober 2018 wird - wie bisher - eine Pfändung des das Existenzminimum von CHF 232.75 übersteigenden Betrages des Arbeitslosentaggeldes und des Einkommens der Migros Genossenschaft aus Zwischenverdienst pro Monat verfügt. Zudem wird neu die Entschädigung von A1___ für die Betreuung seiner Tochter C___ in Höhe von CHF 800.00 pro Monat gepfändet (act. 2/4). Weiter erliess das beschwerdebeklagte Amt am