Es sei die Verfügung zur Berechnung des Existenzminimums der Beschwerdeführerin vom 26. Oktober 2018 vollumfänglich aufzuheben und die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums im Sinne eines reformatorischen Entscheids durch folgende Werte zu ersetzen: „Einkommen - Arbeitslosentaggeld variabel Einkommen - Zwischenverdienst variabel Einkommen - Betreuungsaufwand (…) (zu löschen) SUVA-Rente, unpfändbar (CHF 1‘236.25)