Das Wiederherstellungsgesuch kann schliesslich auch nicht als Rechtsvorschlag interpretiert werden, da die beiden Handlungen vom Gesetzgeber klar auseinander gehalten werden und im vorliegenden Fall bei zwei unterschiedlichen Behörden hätten eingereicht werden müssen. Zusammenfassend hat A___ weder innert Frist von 10 Tagen noch danach Rechtsvorschlag erhoben. Eine neue Frist kann nicht angesetzt werden. Die Betreibungsverfahren nehmen damit ohne Rechtsvorschlag ihren Fortgang. 5. Kosten