Seite 6 Eine mangelhafte Zustellung ist nicht zu wiederholen, wenn die erneute und ordentliche Zustellung des Zahlungsbefehls am Wohnsitz dem Rekurrenten keine zusätzlichen Erkenntnisse über die angehobene Betreibung verschafft und dessen Rechte trotz der mangelhaften Zustellung gewahrt worden sind7. Hat der Betriebene trotz der fehlerhaften Zustellung vom Zahlungsbefehl Kenntnis erlangt, beginnt dieser damit - im Zeitpunkt der Kenntnisnahme - seine Wirkung zu entfalten, wodurch auch die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags ausgelöst wird8.