f) Mit Verfügung vom 16. August 2017 auferlegte der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs dem Betreibungsamt B___ den Beweis für die Zustellung der Zahlungsbefehle in den Betreibungen Nrn. 20170314, 20170492, 20170493 und 20170494 und ordnete die Einvernahme von D___ als Zeuge an (act. 28). g) D___ wurde am 20. September 2017 durch den Präsidenten sowie die Gerichtsschreiberin der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs als Zeuge angehört (act. 35).