1.1 Der Beschwerdeführer richtet seine Beschwerde gegen B___ und rügt, Artikel des SchKG, ZGB und OR würden nicht angewendet und nennt dafür die in der Sachverhaltsdarstellung geschilderten Vorkommnisse. Beschrieben werden Handlungen der Beschwerdegegnerin, letztlich somit ihre amtlichen Handlungen. Die allgemeine Amtstätigkeit als solche ist nicht als Verfügung bzw. als Beschwerdeobjekt zu qualifizieren5, weshalb eine im Sinne von Art. 17 SchKG anfechtbare Verfügung nicht gegeben ist.