Seite 4 2. Materielles 2.1 Der Beschwerdeführer bezeichnet die Abweisungsverfügung als rechtswidrig und verweist auf sein Schreiben vom 15. Dezember 2017 (act. 1). In diesem führte er aus, die ihm vom „Tiefbau-Wasserbau Herisau“ auferlegten Perimeterkosten seien willkürlich sowie rechtswidrig und von ihm seit jeher vollumfänglich bestritten worden. Anhand der Kopiebeilagen sei die Begründung hinreichend erklärt (act. 2/3).