Die Verfügung muss das Verfahren vorantreiben und Aussenwirkungen zeitigen. Weder der Wortlaut noch das formale Erscheinungsbild entscheidet darüber, ob eine anfechtbare Verfügung vorliegt, sondern der tatsächliche und rechtliche Gehalt4. Bei der Abweisungsverfügung vom 18. Dezember 2017 handelt es sich um eine Verfügung im oben umschriebenen Sinne.