1.4.2 Mit Blick darauf, ob die Beschwerde nach Art. 17 SchKG zulässig ist, stellt sich somit die Frage, ob es vorliegend um einen formellen oder einen materiellen Aspekt geht. Das Betreibungsamt C___ geht in seinem Schreiben vom 28. Dezember 2017, mit welchem es die Eingabe des Beschwerdeführers vom 27. Dezember 2017 an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs weiterleitete, von einem formellen Aspekt aus (act. 4).