Die Verwertung untersteht einer Hauptvoraussetzung, nämlich der Erreichung der günstigsten Bedingungen. Das Betreibungsamt verfügt zwar in diesem Rahmen über einen gewissen Ermessensspielraum, aber das Ziel besteht einzig in der Suche nach der wirtschaftlich günstigsten Lösung, mit der im Interesse der Gläubiger und Schuldner ein höchstmöglicher Preis erzielt werden kann8.