X, B___ (AB 2015 8, Entscheid der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 26. Januar 2016, S. 2). In der Folge verlangten die Gemeinde B___ sowie die Kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden die Verwertung der Liegenschaft. Das Betreibungsamt C___ erliess am 15. Dezember 2017 die Steigerungsbedingungen. Diese enthalten in Ziffer 25 folgenden Passus (act. 3, S. 9): „Verfügung an den Schuldner A___ und gegebenenfalls weitere Personen, welche sich in der Liegenschaft aufhalten (gilt nicht für die vermieteten Geschäftsräumlichkeiten):