2.3 Zusammen mit seiner Stellungnahme reichte das Betreibungsamt B___ ein Schreiben der betroffenen Arbeitnehmerin an die Arbeitslosenkasse (act. 6/1), das Protokoll der Vermittlungsverhandlung vom 22. November 2016 (act. 6/2) sowie die Abschreibungsverfügung des Vermittleramtes Kreis 1 (act. 6/3) ein. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass der in Betreibung gesetzten Forderung ausstehende Lohnzahlungen zugrunde liegen.