Vorliegend wird der Erlass einer Konkursandrohung durch das Betreibungsamt kritisiert. Eine allenfalls falsche Betreibungsart ist mit Beschwerde nach Art. 17 SchKG zu rĂ¼gen5. Auf die Beschwerde kann somit eingetreten werden. 2. Materielles - Anwendbarkeit der Konkursbetreibung