Am 26. September 2016 ergänzt der Beschwerdeführer (act. 4), in diesen Angelegenheiten habe er bisher weder einen Zahlungsbefehl noch andere Schriftstücke erhalten. Bei diesen 3. Vorladungen handle es sich um die erste Korrespondenz und eine Vorankündigung der drei Einschreiben im Briefkasten sowie per E-Mail.