Da er diese Umstände nicht selber klären könne, ersuche er um Offenlegung um wie viele falsche Zustellungen es sich in der Vergangenheit bezüglich seiner Person handle. Es liege hier eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs vor und wahrscheinlich sei auch Art. 72 SchKG verletzt worden. Falls sich herausstellen sollte, dass ihm die entsprechenden Zahlungsbefehle nicht zugestellt worden seien, ersuche er um Einstellung und Abweisung der Betreibungen, eventuell seien die Fristen wieder herzustellen.