Seite 7 2.2.1 In der Beschwerde bringt A___ vor (act. 1), er habe vom Betreibungsamt ohne vorherige Ankündigung Vorladungen zu Pfändungen erhalten. Offenbar gehe es um drei Pfändungen, welche ihm bis heute aber nie in Form eines Zahlungsbefehls bekannt gemacht worden seien. Es liege die Vermutung nahe, dass diese und möglicherweise noch andere Zahlungsbefehle nie bei ihm angekommen seien. Da er diese Umstände nicht selber klären könne, ersuche er um Offenlegung um wie viele falsche Zustellungen es sich in der Vergangenheit bezüglich seiner Person handle.