2.1.1 In der Beschwerdeschrift vom 20. September 2016 macht A___ geltend (act. 1), er habe am 19. September 2016 den oben erwähnten Zahlungsbefehl in seinem Briefkasten gefunden. Dieser sei ihm nicht gemäss Art. 72 SchKG zugestellt, sondern einfach in den Briefkasten zwischen alle andere Post und Zeitschriften gelegt worden, obschon diverse Personen den Schlüssel zum Briefkasten hätten. Zum Glück habe er den Briefkasten innert der Rechtsvorschlagsfrist geleert und habe gestern schriftlich Rechtsvorschlag erheben können. Diesen habe das Betreibungsamt C___