{"Signatur": "AR_OG_006", "Spider": "AR_Gerichte", "Datum": "2017-01-10", "PDF": {"Datei": "AR_Gerichte/AR_OG_006_OG-AB-16-7_2017-01-10.pdf", "URL": "https://rechtsprechung.ar.ch/download//Obergericht/2017/OG-20170110-AB-16-7-20170110.pdf", "Checksum": "b6e63d010c93cc0821b88c2a3dd17005"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["OG AB-16-7"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Appenzell Ausserrhoden Obergericht Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 10.01.2017 OG AB-16-7"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Ausserrhoden Obergericht Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Extérieures  Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno  Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 10. Januar 2017  Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter H. Zingg Oberrichterin S. Rohner Gerichtsschreiberin B. Schittli Verfahren Nr."}], "ScrapyJob": "446973/43/1303", "Zeit UTC": "18.10.2023 06:20:08", "Checksum": "3903542262feccf0dd3d55ef0d7efa2b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Appenzell Ausserrhoden Obergericht Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 10.01.2017 OG AB-16-7\nRegeste:\nObergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 10. Januar 2017  Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter H. Zingg Oberrichterin S. Rohner Gerichtsschreiberin B. Schittli Verfahren Nr.\n\nObergericht Appenzell Ausserrhoden\nAufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs\n\nEntscheid vom 10. Januar 2017\n\nMitwirkende Präsident W. Kobler\nOberrichter H. Zingg\nOberrichterin S. Rohner\nGerichtsschreiberin B. Schittli\n\nVerfahren Nr. AB 16 7\n\nSitzungsort Trogen\n\nBeschwerdeführer A___\n\nBeschwerdegegnerin B___\n\nbeschwerdebeklagtes Amt Betreibungsamt C___\n\nGegenstand Zustellung Zahlungsbefehl\nAnträge\n\na) des Beschwerdeführers:\n\nHiermit erhebe ich gegen die Betreibung 20120161794 (recte: 20161794) bzw. die\nZustellung des Zahlungsbefehls Beschwerde. Ebenfalls erhebe ich hiermit Beschwerde\ngegen drei offene Pfändungen des Betreibungsamtes C___. Die Betreibungen seien\naufzuheben, eventualiter seien die Fristen wieder herzustellen.\n\nUnter Kosten- und Entschädigungsfolge.\n\nb) des Betreibungsamtes C___:\n\n(kein expliziter Antrag) Gemäss act. 5 in ABP 2016 3 sinngemäss: Die Beschwerde sei\nabzuweisen.\n\nc) der Beschwerdegegnerin:\n\n(kein Antrag)\n\nSachverhalt\n\nA. Übersicht\n\na) Betreibung Nr. 20152500 (act. 10/6/8+9)\nBei der Betreibung Nr. 20152500 geht es um ausstehende Krankenkassenprämien von\nA___ gegenüber der Beschwerdegegnerin in der Zeit von Januar bis Juni 2015. Der\nZahlungsbefehl wurde A___ am 9. Februar 2016 zugestellt; dieser erhob anlässlich der\nZustellung Rechtsvorschlag. Am 7. Juni 2016 hob die Beschwerdegegnerin den\nRechtsvorschlag auf. Am 17. August 2016 bestätigte sie, dass die Verfügung in\nRechtskraft erwachsen sei. Am 19. August 2016 ging das Fortsetzungsbegehren beim\nBetreibungsamt C___ ein und am gleichen Tag erfolgte die erste Pfändungsankündigung.\nWeil der Schuldner nicht zur Pfändung erschien, erliess das Betreibungsamt am 2. und\n16. September 2016 weitere Pfändungsankündigungen.\n\nb) Betreibung Nr. 20160089 (act. 10/6/6+7)\nDie Betreibung Nr. 20160089 wurde für die ausstehenden Krankenkassenprämien der\nMonate Juli bis September 2015 eingeleitet. Anlässlich der Zustellung des\nZahlungsbefehls am 22. Februar 2016 erhob A___ Rechtsvorschlag. Dieser wurde durch\ndie Krankenkasse mit Verfügung vom 7. Juni 2016 beseitigt; am 17. August 2016\n\nSeite 2\nbestätigte sie, dass die Verfügung in Rechtskraft erwachsen sei. Am 19. August 2016 ging\ndas Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt C___ ein und am gleichen Tag erfolgte\ndie erste Pfändungsankündigung. Weil der Schuldner nicht zur Pfändung erschien, erliess\ndas Betreibungsamt C___ am 2. und 16. September 2016 weitere\nPfändungsankündigungen.\n\nc) Betreibung Nr. 20160626 (act. 10/6/5+10)\nDie Betreibung Nr. 20160626 betrifft ausstehende Krankenkassenprämien für die Monate\nOktober bis Dezember 2015. Gemäss Auszug aus dem Betreibungsregister wurde der\nZahlungsbefehl dem Schuldner am 14. Juli 2016 zugestellt. Am 19. August 2016 ging das\nFortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt C___ ein und am gleichen Tag erfolgte die\nerste Pfändungsankündigung. Weil der Schuldner nicht zur Pfändung erschien, erliess\ndas Betreibungsamt am 2. und 16. September 2016 weitere Pfändungsankündigungen.\n\nd) Betreibung Nr. 20161794 (act. 10/6/1+4 und 2/1).\nBei der Betreibung Nr. 20161794 geht es um ausstehende Krankenkassenprämien von\nJuli bis September 2014. Gemäss Auszug aus dem Betreibungsregister erfolgte am\n12. September 2016 der erste Zustellversuch, welcher allerdings nicht erfolgreich war.\nAus dem E-Mail der Post CH AG vom 29. September 2016 an das Betreibungsamt C___\nergibt sich, dass die Betreibungsurkunde 98.05.025134.00010169 am 13. September\n2016 auf Anweisung der Mutter von A___ durch die Firma PostLogistics in dessen\nBriefkasten gelegt wurde.\n\nB. Prozessgeschichte\n\na) Gegen den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. 20161794 erhob A___ beim\nBetreibungsamt C___ Rechtsvorschlag (act. 2/2) und bei der Aufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs Beschwerde betreffend die Zustellung (act. 1).\nBeschwerde erhob er auch betreffend drei offene Pfändungen des Betreibungsamtes\nC___.\n\nb) Mit Schreiben der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom\n22. September 2016 wurde A___ aufgefordert (act. 3), innert Frist von 7 Tagen\ndarzulegen, gegen welche Verfügungen sich seine Beschwerde unter dem Titel „drei\n\nSeite 3\noffene Pfändungen“ richte und diese einzureichen. Für den Säumnisfall wurde ihm\nangedroht, dass auf den zweiten Teil seiner Beschwerde nicht eingetreten werde.\n\nc) Mit Eingabe vom 26. September 2016 reichte A___ in den Betreibungen Nrn. 20152500,\n20160089 und 20160626 je die 3. Vorladung der Pfändungsankündigung ein (act. 5/1-3).\n\nd) Am 26. Oktober 2016 gab die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs der\nBeschwerdegegnerin sowie dem beschwerdebeklagten Amt Gelegenheit, innert 10 Tagen\neine Beschwerdeantwort einzureichen (act. 6).\n\n"}