Die Verfügung muss das Verfahren vorantreiben und Aussenwirkungen zeitigen. Weder der Wortlaut noch das formale Erscheinungsbild entscheidet darüber, ob eine anfechtbare Verfügung vorliegt, sondern der tatsächliche und rechtliche Gehalt3. Bei der Pfändungsankündigung durch das Betreibungsamt E___ vom 10. Juni 2016 handelt es sich um eine Verfügung im oben umschriebenen Sinn4. Dasselbe gilt für die