a) Gegen die Pfändungsankündigung vom 10. Juni 2016 sowie die ablehnende Verfügung des Betreibungsamtes E___ vom 20. Juni 2016 liess A___ am 21. Juni 2016 Beschwerde mit den eingangs erwähnten Begehren erheben (act. 1). b) Mit Entscheid vom 22. Juni 2016 wies der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs das Gesuch auf Erlass vorsorglicher Massnahmen ab (act. 4). c) Am 3. August 2016 gab die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs dem Beschwerdegegner sowie dem beschwerdebeklagten Amt Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Beschwerdeantwort einzureichen (act. 5).