2. Eventualiter sei zusammen mit dem Pfändungsaufschub A___ zu verpflichten, dem Betreibungsamt E___ gegenüber umfängliche Sicherheit zu leisten für den in Betreibung gesetzten Totalbetrag von CHF 9‘169.85 und ihr hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Die Sicherheitsleistung sei erst nach rechtskräftigem Ausgang des Verfahrens vor Kreisgericht St. Gallen wieder freizugeben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) des Betreibungsamtes E___: (kein Antrag). c) des Beschwerdegegners: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge.