- Zusammenfassend basierten die erfolgte Grundstückpfändung und das Verwertungsbegehren auf Hinterhältigkeit durch Beamte der Steuerverwaltung, vorsätzlich versuchtem Betrug durch die Gläubiger und unzulässigem, parteiischem Verfahren durch das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden. Des Weiteren habe die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in den Verfahren AB 15 7 und AB 15 8 die Grundrechte auf Eigentum und Existenz willkürlich ignoriert.