b) Am 24. Mai 2016 stellte die Kantonale Steuerverwaltung in der Betreibung Nr. 21579376 das Verwertungsbegehren (act. 8/2). Daraufhin erfolgte am 26. Mai 2016 gegenüber dem Schuldner die Mitteilung des Verwertungsbegehrens durch das Betreibungsamt B___ (act. 8/2). Seite 2 B. Prozessgeschichte a) Gegen die Mitteilung des Verwertungsbegehrens vom 26. Mai 2016 erhob A___ am 14. Juni 2016 Beschwerde mit den eingangs erwähnten Begehren beim Betreibungsamt B___ (act. 1).