1. Das obgenannte Verwertungsbegehren wird hiermit angefochten und vollumfänglich bestritten, es sei unverzüglich aufzuheben. 2. Die dem Beschwerdeführer durch das Grundbuchamt der Gemeinde C___ zugestellte Anzeige vom 18. November 2015 bezüglich Eintrag „Vormerkung zur Verfügungsbeschränkung“, Grundstück GB-Nr. XX, sei unverzüglich zu löschen. b) des Betreibungsamtes B___: (kein Antrag) c) der Beschwerdegegnerin: (kein Antrag) Sachverhalt A. Übersicht