Seite 6 Rechtsvorschlags kaum betroffen. Es genügt daher die blosse Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Erklärung, um den Rechtsvorschlag zuzulassen8. Dies wird vom Kommentartor des Basler Kommentars in Frage gestellt9. Das Obergericht des Kantons Bern verlangt eine qualifizierte Glaubhaftmachung10.